Der Sachverständige, welcher Gerichtsgutachten erstellt, muss ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sein. Dieses ist für Privatgutachten oder Versicherungsgutachten nicht relevant.
Ein Gerichtsgutachten läuft wie folgt ab:
Es erfolgt ein Beweisbeschluss. Einem eingehenden Aktenstudium folgt der Ortstermin. Dieser findet seine Auswertung in der Erstattung des Gutachtens. Diese erfolgt postalisch an das Gericht samt Prozessakte.
Die Abrechnung des Gutachters erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz.